Antrag auf Erteilung einer Negativbescheinigung

Nichtabgabe von Sorgeerklärungen gem. § 1626 a BGB, § 58 a SGB VIII
- ausschließlich für Kinder, deren Eltern bisher nicht verheiratet waren -

Ausfüllhinweise
Angaben Antragstellerin
Angaben z. Kind
Abschluss

all fields marked with a (*) are required and must be filled out

Einwilligungserklärung für die Erhebung und Verarbeitung von Daten nach der Datenschutzgrundverordnung

Zur Bearbeitung Ihres Anliegens erfolgt auf Grundlage gesetzlicher Bestimmungen die Erhebung und Verarbeitung aller notwendigen personenbezogenen Daten. Dabei handelt es sich insbesondere um Name, Anschrift, Kontaktdaten sowie sonstige notwendige Angaben. Diese Daten werden auf dem Server der zuständigen Stelle gespeichert und können nur von berechtigten Personen eingesehen werden.

Für den Schutz Ihrer personenbezogenen Daten haben wir alle technischen und organisatorischen Maßnahmen getroffen, um ein hohes Schutzniveau zu schaffen. Wir halten uns dabei strikt an die Datenschutzgesetze und die sonstigen datenschutzrelevanten Vorschriften. Ihre Daten werden ausschließlich über sichere Kommunikationswege an die zuständige Stelle übergeben.

Darüber hinaus ist für jede weitere Datenerhebung die Zustimmung des Nutzers erforderlich. Eine automatische Löschung erfolgt nach 180 Tagen, insofern entsprechende Daten nicht weiter benötigt werden. In Fällen mit einer gebührenpflichtigen Verarbeitung kann es vorkommen, dass zur Abwicklung der Bezahlung Ihre bezahlrelevanten Daten an den ePayment-Provider übermittelt werden.

Rechte der betroffenen Person: Auskunft, Berichtigung, Löschung und Sperrung, Widerspruchsrecht

Sie haben das Recht, Ihre Einwilligung jederzeit ohne Angabe von Gründen mit Wirkung für die Zukunft abzuändern oder gänzlich zu widerrufen. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt.

Sie können den Widerruf entweder postalisch, per E-Mail oder per Fax an uns übermitteln. Es entstehen Ihnen dabei keine anderen Kosten als die Portokosten bzw. die Übermittlungskosten nach den bestehenden Basistarifen.

Weiterhin können erhobene Daten bei Bedarf korrigiert, gelöscht oder deren Erhebung eingeschränkt werden.

Ausfüllhinweise

Link zu § 58 Absatz 2 Sozialgesetzbuch Achtes Buch - Auskunft über Alleinsorge aus dem Sorgeregister

Auf den nachfolgenden Seiten werden zunächst grundlegende Angaben zum Antrag abgefragt. Anschließend geht es um Ihre Lebenssituation.

Abschließend haben Sie die Möglichkeit, verschiedene Unterlagen beizufügen und unter Umständen ergänzende Anmerkungen und Erklärungen abzugeben. Soweit Nachweise erforderlich sind, werden diese an der jeweiligen Stelle gleich abgefragt.

Die bearbeitende Stelle braucht diese Informationen, um Ihr Anliegen prüfen zu können. Soweit Angaben verpflichtend angegeben werden müssen, sind diese in der Beschriftung des Feldes oder der Auswahlmöglichkeiten gekennzeichnet. Soweit Sie bei den freiwilligen Angaben nichts eintragen, kann es sein, dass Sie später nochmals nach den fehlenden Informationen gefragt werden. Dabei kann es zu Verzögerungen kommen.
 

Im Formular wird teilweise über Links auf weiterführende Informationen und Rechtshintergründe verwiesen. Für die Inhalte ist die publizierende Stelle zuständig.

 

Beteiligte Personen

Neben den Daten für die antragstellende Person werden auch Angaben für das Kind abgefragt. Bitte halten Sie die Angaben und eventuell erforderliche Nachweise bereit.

 

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis der antragstellenden Person (Vorder- und Rückseite)
  • Geburtsurkunde des Kindes

Die erforderlichen Nachweise werden an der jeweiligen Stelle abgefragt. Zusätzlich können Sie am Ende des Onlinedienstes Anlagen angeben, die von Bedeutung sein könnten.

 

Die Auskunft erfolgt gebührenfrei!

 

Sofern Sie für weitere Kinder eine Auskunft aus dem Sorgeregister benötigen, müssen Sie dieses Formular erneut aufrufen und absenden!

Daten der Kindesmutter
Ich beantrage eine Bescheinigung über die Nichtabgabe von Sorgeerklärungen für mein Kind:

Angaben zum Vater dieses Kindes

JaNein
Waren Sie mit dem Vater des Kindes verheiratet?
Wurde Eine Erklärung über die gemeinsame Sorge mit dem Vater abgegeben?
Liegt eine gerichtliche Entscheidung über die elterliche Sorge -auch eine vorläufige- vor?
Wurde ein Antrag auf ein gerichtliches Verfahren zur Sorgerechtsregelung von mir bzw. dem Vater gestellt?

Allgemeine Anmerkung:
Gem. § 1626 a BGB steht die elterliche Sorge beiden Eltern gemeinsam zu, wenn sie bei der Geburt des Kindes verheiratet sind, anschließend heiraten oder eine Sorgeerklärung abgeben. „Im Übrigen hat die Mutter die alleinige Sorge“ (§ 1626 a BGB). Sonstige Sorgerechtseinschränkungen durch das Familiengericht (Sorgerechtsübertragung oder -entzug) sind hiervon unberührt.

Abschluss
Feedback

Sie haben Fragen?

 

Rufen Sie uns gerne an oder schreiben Sie uns eine Mail

07751/86-4312
Mo bis Do 10:30 - 12:00 Uhr
sorgeregister@landkreis-waldshut.de
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